Rollen
Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher für Lead-Daten, die in Plenno Follow eingegeben werden. Stefan Solutions handelt für diese Daten als Auftragsverarbeiter.
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist für Kunden gedacht, die Plenno Follow für personenbezogene Daten von Leads und Kunden nutzen.
Zuletzt aktualisiert: 24. Mai 2026
Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher für Lead-Daten, die in Plenno Follow eingegeben werden. Stefan Solutions handelt für diese Daten als Auftragsverarbeiter.
Die Verarbeitung betrifft Hosting, Anzeige, Sicherung und Support der Lead-Nachverfolgung in Plenno Follow während der Vertragslaufzeit.
Mögliche Daten sind Namen, Kontaktdaten, Follow-up-Notizen, Kundenstatus, Kommunikationspräferenzen und technische Protokolle.
Betroffene können Leads, Kunden, Interessenten, Kontaktpersonen und Nutzer des Kunden sein.
Stefan Solutions verarbeitet personenbezogene Daten nur gemäß Vertrag, diesen Verarbeitungsbedingungen und angemessenen schriftlichen Weisungen des Kunden.
Stefan Solutions trifft passende technische und organisatorische Maßnahmen und sorgt für Vertraulichkeit bei Personen mit Zugriff auf personenbezogene Daten.
Je nach endgültiger technischer Einrichtung der App kann Plenno Follow Subunternehmer oder Dienstleister wie Supabase für Datenbank und Authentifizierung, Stripe für Zahlungen, sofern verwendet, den Hostinganbieter für Website und App, n8n oder einen vergleichbaren Automatisierungsanbieter, sofern verwendet, WhatsApp/Meta, sofern WhatsApp-Integrationen oder die WhatsApp Cloud API genutzt werden, sowie einen Analytics-Anbieter, sofern Analytics später aktiviert wird, einsetzen. Die endgültige Liste sollte vor dem Livegang geprüft und aktuell gehalten werden.
Bei einer vermuteten Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert Stefan Solutions den Kunden ohne unangemessene Verzögerung, sobald ausreichend Informationen vorliegen.
Nach Beendigung werden personenbezogene Daten gelöscht oder für den Export bereitgestellt, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nichts anderes erfordern.